Allergene - neue Kennzeichnungsverpflichtung für Lebensmittel
2005/11/25 05:37
Pressemeldung von:
presseportal.de
Erweiterung im Lebensmittelrecht für Allergene und zusammengesetzte Zutaten - 23.11.2005 - 16:23 Uhr, BLL-Bund Lebensmittelrecht u.-kunde e.V. [Pressemappe] Bonn (ots) - Ab Freitag, den 25. November 2005 gilt eine erweiterte Zutatenkennzeichnungsverpflichtung bei Lebensmitteln: "Allergene" Zutaten müssen immer so angegeben werden, dass die betroffenen Verbraucher das allergene Potenzial des Lebensmittels erkennen können. Außerdem müssen bei zusammengesetzten Zutaten wie Fruchtzubereitungen, Saucen usw., die wiederum anderen Lebensmitteln zugesetzt werden, zukünftig die verwendeten
Zutaten angegeben werden. Bislang war diese ausführliche Aufschlüsselung bei Zutaten, die weniger als ein Viertel des Gesamtlebensmittels ausmachten, nicht notwendig (sog. "25-Prozent-Regel").
Ab dem rechtlichen Stichtag werden noch nicht alle Packungen im Handel die aktuell geänderte Kennzeichnung tragen, da die vorhandenen Bestände erst noch abverkauft werden. Für die neuen Produktionen gilt das neue Recht.
Die erneuerten Verpflichtungen gelten ausschließlich für verpackte Lebensmittel. Bei der Abgabe von loser Ware, beispielsweise an der Ladentheke oder in Gaststätten, ist auch weiterhin die Nachfrage beim Verkaufspersonal erforderlich.
"Die geänderten Kennzeichnungsverpflichtungen stellen eine noch umfassendere Information der Verbraucher über die Zusammensetzung der Lebensmittel sicher. Die Allergenkennzeichnung erleichtert die
Ab dem rechtlichen Stichtag werden noch nicht alle Packungen im Handel die aktuell geänderte Kennzeichnung tragen, da die vorhandenen Bestände erst noch abverkauft werden. Für die neuen Produktionen gilt das neue Recht.
Die erneuerten Verpflichtungen gelten ausschließlich für verpackte Lebensmittel. Bei der Abgabe von loser Ware, beispielsweise an der Ladentheke oder in Gaststätten, ist auch weiterhin die Nachfrage beim Verkaufspersonal erforderlich.
"Die geänderten Kennzeichnungsverpflichtungen stellen eine noch umfassendere Information der Verbraucher über die Zusammensetzung der Lebensmittel sicher. Die Allergenkennzeichnung erleichtert die
Kaufentscheidung derjenigen Verbraucher, die von Allergien und Unverträglichkeiten betroffen sind", sagt Prof. Dr. Matthias Horst, Hauptgeschäftsführer des Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL).
Die Angaben betreffen zwölf Hauptallergene, auf die die meisten Allergiker empfindlich reagieren und damit über 90 Prozent der Fälle. Der BLL betont, dass die Lebensmittelwirtschaft auch in Zukunft für ergänzende Informationen zu Allergenen zur Verfügung steht.
Die neue Kennzeichnungsverpflichtung betrifft folgende
Lebensmittel, die Allergien und andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können: Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon), Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Milch, Schalenfrüchte (Mandel, Haselnuss, Walnuss, Kaschunuss, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss und Queenslandnuss), Sellerie, Senf, Sesamsamen und alle aus diesen hergestellten Erzeugnisse sowie Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l (im verzehrfertigen Erzeugnis).
In vielen Fällen wird sich in der Kennzeichnung bei der Bezeichnung der Zutaten nichts ändern, weil sie bereits heute in der Zutatenliste möglicherweise allergene Rohstoffe erkennen lassen (Erdnüsse, Weizenmehl, Sojabohnen). Änderungen werden jedoch dort erfolgen, wo Verkehrsbezeichnungen wie Lecithin, Paniermehl oder pflanzliches Öl nicht den notwendigen deutlichen Hinweis auf den potenziell allergenen Rohstoff geben, aus dem sie hergestellt worden sind. Hier müssen zukünftig Verkehrsbezeichnungen wie "Sojalecithin", "Erdnussöl" oder "Weizenpaniermehl" gewählt werden.
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. ist ein Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören Verbände und Unternehmen aus Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und aus angrenzenden Gebieten an. Als Partner seiner Mitglieder führt der BLL den Dialog mit der Politik, den Medien und der Öffentlichkeit. Dabei erfüllt er vier zentrale Aufgaben:
- Informationsbörse für seine Mitglieder
- Meinungsbildner innerhalb der deutschen Lebensmittelwirtschaft
- Interessenvertreter der deutschen Lebensmittelwirtschaft im In-
und Ausland und - Sprecher der Lebensmittelwirtschaft in der Öffentlichkeit
Der BLL ist Ansprechpartner für Bundesregierung und Bundestag, Länderregierungen und Länderparlamente. Er vertritt darüber hinaus die Interessen der deutschen Lebensmittelwirtschaft auf europäischer Ebene, z. B. im Rahmen der CIAA (Vereinigung der Europäischen Ernährungsindustrien) sowie durch regelmäßige Kontakte zum Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission. Zusätzlich beteiligt sich der BLL an den Arbeiten des Codex Alimentarius.
Für weitere Informationen:
RA Peter Loosen, LL.M
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn
E-Mail: ploosen@bll.de
Internet: www.bll.de
Tel.: 0228-81993-141, Fax: 0228-81993-241
Die Angaben betreffen zwölf Hauptallergene, auf die die meisten Allergiker empfindlich reagieren und damit über 90 Prozent der Fälle. Der BLL betont, dass die Lebensmittelwirtschaft auch in Zukunft für ergänzende Informationen zu Allergenen zur Verfügung steht.
Die neue Kennzeichnungsverpflichtung betrifft folgende
Lebensmittel, die Allergien und andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können: Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon), Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Milch, Schalenfrüchte (Mandel, Haselnuss, Walnuss, Kaschunuss, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss und Queenslandnuss), Sellerie, Senf, Sesamsamen und alle aus diesen hergestellten Erzeugnisse sowie Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l (im verzehrfertigen Erzeugnis).
In vielen Fällen wird sich in der Kennzeichnung bei der Bezeichnung der Zutaten nichts ändern, weil sie bereits heute in der Zutatenliste möglicherweise allergene Rohstoffe erkennen lassen (Erdnüsse, Weizenmehl, Sojabohnen). Änderungen werden jedoch dort erfolgen, wo Verkehrsbezeichnungen wie Lecithin, Paniermehl oder pflanzliches Öl nicht den notwendigen deutlichen Hinweis auf den potenziell allergenen Rohstoff geben, aus dem sie hergestellt worden sind. Hier müssen zukünftig Verkehrsbezeichnungen wie "Sojalecithin", "Erdnussöl" oder "Weizenpaniermehl" gewählt werden.
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. ist ein Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören Verbände und Unternehmen aus Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und aus angrenzenden Gebieten an. Als Partner seiner Mitglieder führt der BLL den Dialog mit der Politik, den Medien und der Öffentlichkeit. Dabei erfüllt er vier zentrale Aufgaben:
- Informationsbörse für seine Mitglieder
- Meinungsbildner innerhalb der deutschen Lebensmittelwirtschaft
- Interessenvertreter der deutschen Lebensmittelwirtschaft im In-
und Ausland und - Sprecher der Lebensmittelwirtschaft in der Öffentlichkeit
Der BLL ist Ansprechpartner für Bundesregierung und Bundestag, Länderregierungen und Länderparlamente. Er vertritt darüber hinaus die Interessen der deutschen Lebensmittelwirtschaft auf europäischer Ebene, z. B. im Rahmen der CIAA (Vereinigung der Europäischen Ernährungsindustrien) sowie durch regelmäßige Kontakte zum Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission. Zusätzlich beteiligt sich der BLL an den Arbeiten des Codex Alimentarius.
Für weitere Informationen:
RA Peter Loosen, LL.M
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn
E-Mail: ploosen@bll.de
Internet: www.bll.de
Tel.: 0228-81993-141, Fax: 0228-81993-241
Kontakt:
web:
http://www.presseportal.de
email: keine Angabe
Falls der Inhalt dieses Artikels gegen bestehendes Urheberrecht verstößt, so bitten
wir um einen Hinweis an info@weinportal24.info
und der Artikel wird umgehend entfernt.