BDL verärgert über Anerkennung von US-Verfahren
2005/09/27 20:00
Pressemeldung von:
Verbände Forum
» BDL verärgert über Anerkennung von US-Verfahren / Verwässerung des Begriffs „Wein“ befürchtet
Bund der Deutschen Landjugend im Deutschen Bauernverband e.V., Haus der Land- und Ernährungswirtschaft e.V.
(Verbandspresse, 27.09.2005 08:15)
(Berlin) - „Die EU hat in ihrem jüngsten Handelsabkommen mit den USA Verfahren der Weinbereitung anerkannt, die weder von der EU noch von der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) zugelassen sind“, so Gunther Hiestand, stellvertretender Vorsitzender des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL),
Bund der Deutschen Landjugend im Deutschen Bauernverband e.V., Haus der Land- und Ernährungswirtschaft e.V.
(Verbandspresse, 27.09.2005 08:15)
(Berlin) - „Die EU hat in ihrem jüngsten Handelsabkommen mit den USA Verfahren der Weinbereitung anerkannt, die weder von der EU noch von der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) zugelassen sind“, so Gunther Hiestand, stellvertretender Vorsitzender des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL),
bitter. „Damit können jetzt auch Weine eingeführt werden, welche nicht dem deutschen Verständnis für Wein entsprechen“, so Hiestand weiter.
Seit langem war abzusehen, dass die Anerkennung neuer önologischer Verfahren durch die EU nicht zu umgehen ist. Daher hatte der BDL schon vor Monaten gefordert, nur die Verfahren anzuerkennen, die im Code der OIV durch alle Weinerzeugerländer weltweit anerkannt sind. Das ist nicht geschehen. Vielmehr sei das OIV als anerkannte Instanz einfach übergangen worden, heißt es im BDL.
„Unsere traditionellen önologischen Verfahren sind im Gegensatz zu dem, was in den USA eingesetzt wird, über Generationen erprobt“, so der stellvertretende BDL-Vorsitzende. Das Abkommen verschlechtere auch die Wettbewerbssituation europäischer WinzerInnen, da keine Kennzeichnungspflicht für die eingesetzten Verfahren bei den
Seit langem war abzusehen, dass die Anerkennung neuer önologischer Verfahren durch die EU nicht zu umgehen ist. Daher hatte der BDL schon vor Monaten gefordert, nur die Verfahren anzuerkennen, die im Code der OIV durch alle Weinerzeugerländer weltweit anerkannt sind. Das ist nicht geschehen. Vielmehr sei das OIV als anerkannte Instanz einfach übergangen worden, heißt es im BDL.
„Unsere traditionellen önologischen Verfahren sind im Gegensatz zu dem, was in den USA eingesetzt wird, über Generationen erprobt“, so der stellvertretende BDL-Vorsitzende. Das Abkommen verschlechtere auch die Wettbewerbssituation europäischer WinzerInnen, da keine Kennzeichnungspflicht für die eingesetzten Verfahren bei den
importierten Weinen vorgeschrieben ist. „Was den USA zugestanden wurde, wird auch anderen Ländern zugestanden werden müssen“, befürchtet Hiestand. Darum lehnt der BDL das Abkommen ab und erneuert seine Forderung: in EU-Handelsabkommen dürfen nur solche Verfahren akzeptiert werden, die im Code der OIV gelistet sind oder gelistet werden.
Quelle/Kontaktadresse:
Bund der Deutschen Landjugend im Deutschen Bauernverband e.V., Haus der Land- und Ernährungswirtschaft e.V.
Claire-Waldof-Str. 7, 10117 Berlin
Telefon: 030/31904-253, Telefax: 030/31904-206
eMail: info@landjugend.de
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